Feuerwerksverbot im Altstadtgebiet

Wie in den vorangegangenen Jahren gilt die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot im Altstadtgebiet auch zu diesem Jahreswechsel.

Die Allgemeinverfügung wurde im letzten Jahr erlassen und ist bis zum Jahreswechsel 2025/2026 gültig.

Bedingt durch einen von Feuerwerkskörper verursachten Brand in einem Fachwerkhaus im denkmalgeschützten Altstadtbereich besteht das Verbot bereits seit einigen Jahren.

Die Allgemeinverfügung steht unten als Volltextversion zum Download bereit. Die Karte des geschützten Bereichs kann hier ebenfalls heruntergeladen werden.