Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Der Freistaat Thüringen hat die dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 18. April 2020 die Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.

Artikel 1 der Verordnung (Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-)) tritt zum 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft. Artikel 2 der Verordnung (Änderung der Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2) tritt zum 19. April 2020 in Kraft.

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