Stadtmuseum Wasungen erhält Förderung

Das Stadtmuseum Wasungen ist eine von rund ca. 1250 Kultureinrichtungen, die durch das Soforthilfeprogramm "NEUSTART" gefördert werden.

NEUSTART Soforthilfeprogramm

"Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultur­einrichtungen und deren Vermittlungs­angeboten zu sichern. Kultur stärkt gerade im aktuellen Kontext gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe. Deshalb soll dieses Sofort­programm Menschen trotz der Einschränkungen von Mobilität und Freizügigkeit den Zugang zu Kultur­einrichtungen vor Ort bzw. im näheren Umfeld ermöglichen. Dafür werden diese unterstützt, adäquat auf die Corona-bedingten Heraus­forderungen zu reagieren, ihre Öffnung durch Schutz- und Vorsorge­maßnahmen zu flankieren sowie neue Angebote wie digitale Formate auf- und auszubauen.

Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungs­hallen und Gedenk­stätten, Veranstaltungs­orte für Konzert-, Tanz- und Theater­aufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Zur Unterstützung von Kultur­einrichtungen bei Umbau- und Ausstattungs­maßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraus­setzungen für die Wieder­aufnahme des Betriebs nach den behördlichen pandemie­bedingten Schließungen stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 20 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Angestrebt wird dabei auch, Infektions­risiken zu vermindern und etwaigen Befürchtungen von Besucherinnen und Besuchern entgegen­zuwirken. Hierdurch sollen vor allem kleinere und mittlere Kultur­einrichtungen beim Neustart nach der Wiederöffnung unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungs­hallen und Gedenk­stätten, Veranstaltungs­orte für Konzert-, Tanz- und Theater­aufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser."

(Quelle: www.neustartkultur.de/n)

 

Für das Stadtmuseum Wasungen werden Maßnahmen in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Einbau von Schutzvorrichtungen
  • Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung
  • Veröffentlichung von Sicherheitshinweisen
  • Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung
  • Einführung und Anpassung v.a. digitaler Vermittlungsformate
  • Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur
  • Technische und sonstige Ausstattung

 

Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. www.kulturstaatsministerin.de